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   BFH, 26.08.2021 - V R 38/20   

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https://dejure.org/2021,48471
BFH, 26.08.2021 - V R 38/20 (https://dejure.org/2021,48471)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2021 - V R 38/20 (https://dejure.org/2021,48471)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2021 - V R 38/20 (https://dejure.org/2021,48471)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    InsO § 96 Abs 1 Nr 1, UStG § 14c Abs 2 S 5, FGO § 74, AO § 226, AO § 218 Abs 2, UStG VZ 2010
    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 96 Abs 1 Nr 1 InsO, § 14c Abs 2 S 5 UStG 2005, § 74 FGO, § 226 AO, § 218 Abs 2 AO
    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG

  • IWW

    § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG), § ... 14c Abs. 2 UStG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO), § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 14c Abs. 2 Satz 5 UStG, § 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 74 FGO, § 126a FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 14c Abs. 2 Sätze 3 und 4 UStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung eines Umsatzsteuervergütungsanspruchs zur Umsatzsteuer 2010 gegen Forderungen aus Umsatzsteuer 2009; Beseitigung einer Gefährdung des Steueraufkommens

  • Betriebs-Berater

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG

  • rewis.io

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 14c Abs. 2 Satz 5
    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG

  • rechtsportal.de

    InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1 ; UStG § 14c Abs. 2 Satz 5
    Aufrechnung eines Umsatzsteuervergütungsanspruchs zur Umsatzsteuer 2010 gegen Forderungen aus Umsatzsteuer 2009; Beseitigung einer Gefährdung des Steueraufkommens

  • datenbank.nwb.de

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i.S. des § 14c Abs. 2 UStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unberechtigter Steuerausweis - und das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot

In Nachschlagewerken

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 14c Abs 2 S 5 ; InsO § 96 Abs 1 Nr 1

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 14c Abs 2 S 5, InsO § 96 Abs 1 Nr 1
    Berichtigung, Unrichtiger Steuerausweis, Zustimmung, Aufrechnungsverbot, Erstattungsanspruch, Zeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2595
  • NZI 2022, 83
  • BFH/NV 2022, 146
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 27.07.2021 - V R 43/19

    Entfallen des unberechtigten Steuerausweises

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 38/20
    Dies war hier --wie das FG weiter zutreffend entschieden hat-- nach § 14c Abs. 2 Sätze 3 und 4 UStG mit der Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens aufgrund der Rückzahlung der zuvor abgezogenen Vorsteuer durch die A-KG in 2010 und damit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin in 2011 der Fall; zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf den Senatsbeschluss vom 27.07.2021 - V R 43/19 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

    Das FA kann die Zustimmung nach § 14c Abs. 2 Satz 5 UStG auch stillschweigend durch den Erlass eines Änderungsbescheids erteilen, wie es hier der Fall war; auch insoweit verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Senatsbeschluss vom 27.07.2021 - V R 43/19 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

    Denn mit dem Senatsbeschluss vom 27.07.2021 - V R 43/19 (zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt), der denselben Lebenssachverhalt betrifft, ist geklärt, dass die Berichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG in dem Besteuerungszeitraum vorzunehmen ist, in dem die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist, und dass daher das Finanzamt B die Umsatzsteuervergütung hier zu Recht für den Besteuerungszeitraum 2010 festgesetzt hat.

  • FG Nürnberg, 02.07.2019 - 2 K 938/17

    Abrechnungsbescheids betreffend Umsatzsteuer 2010

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 38/20
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 02.07.2019 - 2 K 938/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, unter Aufhebung des Urteils des FG vom 02.07.2019 - 2 K 938/17 den Abrechnungsbescheid zur Umsatzsteuer 2010 vom 19.12.2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 04.07.2017 dahin zu ändern, dass ein verbleibender Erstattungsanspruch des Klägers für 2010 (Bescheid vom 05.12.2014) in Höhe von ... EUR festgestellt wird,.

  • BFH, 08.11.2016 - VII R 34/15

    Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i. S.

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 38/20
    Das FG hat zunächst zu Recht darauf abgestellt, ob sämtliche materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung des Steuervergütungsanspruchs bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet waren (s. allgemein Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 08.11.2016 - VII R 34/15, BFHE 256, 6, BStBl II 2017, 496, Rz 12).
  • BFH, 10.05.2007 - VII R 18/05

    Aufrechnung mit einer von einem anderen FA verwalteten Haftungsforderung im

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 38/20
    a) Der Senat versteht die Vorentscheidung dahin, dass der Vergütungsanspruch der Insolvenzschuldnerin aus Umsatzsteuer 2010 unabhängig von dessen Festsetzung entstehe (s. FG-Urteil, unter II.3.b dd mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 10.05.2007 - VII R 18/05, BFHE 217, 216, BStBl II 2007, 914, Rz 17).
  • BFH, 15.01.2019 - II R 39/16

    Grunderwerbsteuerrechtliche Anzeigepflicht bei einer steuerbegünstigten

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 38/20
    c) Im Übrigen ist es mit Blick auf den durch § 74 FGO insbesondere verfolgten Zweck der Prozessökonomie (vgl. BFH-Urteil vom 15.01.2019 - II R 39/16, BFHE 263, 473, BStBl II 2019, 627, Rz 41) unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten nicht mehr geboten, das gerichtliche Ermessen zugunsten einer Verfahrensaussetzung auszuüben.
  • BFH, 26.05.2010 - V B 70/09

    Rügeverzicht bei unterlassener Richtigstellung des vorgetragenen Sachberichts in

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 38/20
    Nach dem hier maßgeblichen Rechtsstandpunkt des FG (Senatsbeschluss vom 26.05.2010 - V B 70/09, BFH/NV 2010, 1837, Rz 13) hängt die Wirksamkeit der Aufrechnung, die u.a. das Bestehen der Hauptforderung voraussetzt, demnach nicht von der Entscheidung über den Einspruch gegen die Festsetzung der Umsatzsteuervergütung 2010 ab.
  • BFH, 04.05.1993 - VII R 82/92

    Aufrechnung mit nicht bestandskräftigen Steueransprüchen durch das Finanzamt -

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 38/20
    b) Danach kann der Senat offen lassen, inwieweit sich die BFH-Rechtsprechung zur Vorgreiflichkeit einer Entscheidung im Anfechtungsverfahren über den materiell-rechtlichen Bestand der Gegenforderung für das Verfahren über die Wirksamkeit der Aufrechnung (vgl. BFH-Urteil vom 04.05.1993 - VII R 82/92, BFH/NV 1994, 285, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 20.12.2002 - VII B 67/02, BFH/NV 2003, 444, unter II.1.) auf den hier vorliegenden Fall einer Anfechtung der Hauptforderung übertragen lässt.
  • BFH, 20.12.2002 - VII B 67/02

    Aufrechnung; Aussetzung des Verfahrens; Vorgreiflichkeit

    Auszug aus BFH, 26.08.2021 - V R 38/20
    b) Danach kann der Senat offen lassen, inwieweit sich die BFH-Rechtsprechung zur Vorgreiflichkeit einer Entscheidung im Anfechtungsverfahren über den materiell-rechtlichen Bestand der Gegenforderung für das Verfahren über die Wirksamkeit der Aufrechnung (vgl. BFH-Urteil vom 04.05.1993 - VII R 82/92, BFH/NV 1994, 285, unter II.1.; BFH-Beschluss vom 20.12.2002 - VII B 67/02, BFH/NV 2003, 444, unter II.1.) auf den hier vorliegenden Fall einer Anfechtung der Hauptforderung übertragen lässt.
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